Mittwoch, 18. Februar 2004
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Statuten des Vereins LOTS - Let's Open the Source

1. Name und Sitz

Unter dem Namen "LOTS" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnsitz des jeweiligen Präsidenten.

2. Zweck

Der Verein bezweckt, die Verbreitung von FOSS (Freie und Open Source Software) in der Schweiz zu fördern. Das Engagement des Vereins trägt als neutrale Plattform zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Entwicklern, Dienstleistern und Anwendern von FOSS bei. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3. Vereinsjahr

Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

4. Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
• Die Generalversammlung
• Der Vorstand

5. Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Zu einer ausserordentlichenGeneralversammlung kann der Vorstand einladen. Eine ausserordentliche Generalversammlung ist auchabzuhalten, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Traktandums schriftlich verlangt wird. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Der ordentlichen Generalversammlung stehen folgende Kompetenzen zu:
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  • Abnahme des Budgets
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Wahl des Vorstands und des Präsidenten
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
  • Statutenänderungen
  • Auflösung des Vereins

Die Generalversammlung wird vom Präsidenten geleitet. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident das Recht, den Stichentscheid zu geben.

6. Der Vorstand

Der Vorstand wird auf die Dauer eines Jahres gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Ihm obliegen alle nicht einem anderen Organ zugewiesenen Aufgaben.
Der Vorstand wird auf Einladung des Präsidenten einberufen oder wenn eines seiner Mitglieder dies verlangt. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Präsident kann den Zirkularweg anordnen.
Der Vorstand beschliesst mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Präsident hat bei
Stimmengleichheit den Stichentscheid. Der Vorstand hält seine Beschlüsse in Protokollen fest.
Im weiteren konstituiert sich der Vorstand selbst.

7. Mitgliedschaft

Der Verein umfasst mündige, natürliche Personen als Mitglieder in folgenden Kategorien:
• Aktivmitglieder
• Passivmitglieder
Juristische Personen können dem Verein nur als Passivmitglieder angehören.
Der Vorstand beschliesst die Aufnahme von Mitgliedern (Aktivmitglieder). Eine Aufnahmeverweigerung kann vom Vorstand ohne Grundangabe erfolgen. Passivmitglied kann jede natürliche Person werden, die den Verein unterstützen will. Der Vorstand bestimmt die Modalitäten der Aufnahme. Passivmitglieder haben weder ein Wahl- noch ein Stimmrecht.
Austritte sind auf Ende eines Vereinsjahres möglich. Der Vorstand stellt Austrittsgesuche fest. Das Nichtbezahlen von zwei aufeinander folgenden Mitgliederbeiträgen gilt als Austrittsgesuch. Der Übertritt in die Passivmitgliedschaft ist jeweils auf Ende des Vereinsjahres möglich.

8. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über Zuwendungen und Erträge aller Art. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt 30.- CHF.

9. Haftung

Die persönliche Haftung der Mitlieder ist auf den jährlichen Mitgliederbeitrag beschränkt.

10. Inkrafttreten der Statuten

Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung vom 16. Dezember 2003 angenommen und sofort in Kraft gesetzt worden.

Bern, 16. Dezember 2003
Der Präsident Matthias Stürmer     Der Protokollführer Urs Gehrig


Dokumente

Die Statuten des Vereins LOTS - Let’s Open the Source

lots_verein_statuten.pdf (67 kB)